Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltserlaubnis. Die Einreichung von Dokumenten für den Daueraufenthalt und den vorübergehenden Aufenthalt erfordert die persönliche Anwesenheit des Antragstellers auf der Polizeiwache.
Eine Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di soggiorno) ist ein Dokument, das Ihnen das Recht gibt, sich legal im Land aufzuhalten. Die Dokumente werden an die Questura geschickt. Sie nehmen die Dokumente entgegen und leiten sie zur Überprüfung an das Ministero Dell’interno weiter. Es ist ihre Sache, zu entscheiden, ob sie es ablehnen oder zulassen. Bei der Beantragung einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss die Polizei auch die Situation des Zuwanderers und seine künftigen Beschäftigungsaussichten beurteilen. Im Jahr 2020 müssen Ausländer, um die Genehmigung zu verlängern und sich offiziell in Italien aufzuhalten, (offiziell) ein Einkommen von mindestens 5.977,79 EUR pro Jahr nachweisen (fester Betrag der Sozialleistungen).
Ausgewählter Wohnsitz „residenza elettiva“ Eine Immobilie mieten oder ein Eigenheim besitzen;
Eine Liste von Dokumenten, die Indikatoren für ein dauerhaftes und hohes passives Einkommen belegen und zeigen, dass Sie als finanziell unabhängige Person einwandern werden. Zum Beispiel: Renten, Leibrenten, Mieteinnahmen, Erträge aus Wertpapieren usw.
Was ist ein Investitionsvisum für Italien?
Das Investorenvisum, das Investorenprogramm oder die Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in Italien ist eine besondere Art von Einwanderungsvisum für Personen, die beabsichtigen, einen Betrag von 250.000 € oder mehr zu investieren. Nach Erhalt des Visums beantragt der Investor eine Aufenthaltserlaubnis, deren Grundlage das erhaltene Visum ist, das ihn zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und zur italienischen Staatsbürgerschaft berechtigt.
Umfang und Form der Anhänge
250.000 € für innovative Start-ups, die im italienischen Unternehmensregister eingetragen sind;
500.000€ in Unternehmen, die in Italien registriert und tätig sind;
2.000.000€ in italienischen Staatsanleihen;
1.000.000€ – wohltätige Spenden zur Unterstützung von Verbänden, Unternehmen und Firmen, die in den Bereichen öffentliches Interesse, Kultur, Bildung, Einwanderung, Forschung, kulturelles Erbe und Landschaftswiederherstellung tätig sind.
Alle Investitionen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Italien mit einem Visum für zugewanderte Investoren getätigt werden und müssen mindestens zwei Jahre lang in Betrieb gewesen sein.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Investorenvisums
Sie müssen über ein Mindestkapital für Investitionen verfügen;
Angabe von Herkunftsquellen und Rechten an Investitionen;
Eine förmliche, schriftlich bestätigte Verpflichtung eingehen, drei Monate in Italien zu investieren;
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Aufenthalt in Italien während des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis.

