Nicht erstattungsfähiger Mietzuschuss, IRS-Klarstellung

Das italienische Finanzamt hat Klarstellungen zum nicht erstattungsfähigen Mietzuschuss vorgelegt. Die Klarstellungen sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass es zahlreiche Anfragen und Fragen von Steuerzahlern, sowohl IRPF als auch IRES, gab.

Während des IV. Nationalen Forums der Steueranwälte und Buchhalter, das von Italia Oggi, Agenzia delle Entrate – der Einnahmenagentur organisiert wurde, wurde erklärt, dass ein nicht erstattungsfähiger Beitrag für Vermieter, die die Miete an Mieter senken, von allen Steuerzahlern, sowohl Irpef als auch Ires, getragen wird. Bei der Erläuterung des neuen Gesetzes, das im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 eingeführt wurde, wurde darauf hingewiesen, dass Absatz 381 von Artikel 1 des Haushaltsgesetzes 2021, der die Befreiung einführt, „Zuschüsse im Jahr 2021 an den Vermieter von Immobilien vorsieht, jedoch nur für Wohnräume.“ Zwecke, die in einem energiereichen Wohngebiet gelegen sind, das der Hauptwohnsitz des Mieters ist, im Falle einer Reduzierung des Mietbetrags im Rahmen der in Absatz 384 genannten Höchstausgabengrenze,

Konkret erklärte die Revenue Agency, dass „der weit gefasste Wortlaut der Bestimmung, der sich auf den Vermieter als Begünstigten des Zuschusses bezieht, die Einbeziehung aller Irpef- und Ires-Steuerzahler ermöglicht, die Eigentum vermieten.“

Somit ist ein nicht rückzahlbarer Wohnungsmietbeitrag nur für Wohneigentum steuerpflichtig, das den Hauptwohnsitz des Mieters darstellt und dessen Mietvertrag einer Abwärtskorrektur unterliegt. Darüber hinaus kann eine Ummeldung elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Vorbehaltlich all dieser Anforderungen sind die Begünstigten ( Begünstigter) sowohl Irpef- als auch Ires-Steuerzahler. Damit erweitert sich der Kreis derjenigen, die einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Wohnungsmiete erhalten können.

Berücksichtigt man bei der Berechnung, dass für das Jahr 2021 ein nicht erstattungsfähiger Mietbeitrag von 50 Millionen Euro zulässig ist und die maximale Jahresgrenze, die jedem Vermieter zur Verfügung steht, bei 1.200 Euro liegt, kann die Prämie an rund 41.700 Bewerber ausgezahlt werden.

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