Steuern in Italien für Einwohner

Das Gesetz sieht eine Befreiung von der Zahlung von IMU und TASI vor, sofern:
der Steuerzahler ist im Haus/in der Wohnung gemeldet und muss der ständige Wohnsitz des Steuerpflichtigen und seiner gesamten Familie sein. Formale Registrierungsdaten reichen nicht aus. Es ist notwendig, dass die meiste Zeit des Jahres im Haus leben. Dadurch soll vermieden werden, dass falsche Wohnsitzansprüche nur deshalb geltend gemacht werden, um keine Wohnsteuer zu zahlen.

Wer ein Haus mit einem unbefristeten Vertrag und einer ausgehandelten Gebühr mietet, kann einen Rabatt von 25 % auf Imu für Mietwohnungen erhalten.

Der Steuerzahler, der das Haus als erster für einen dauerhaften Wohnsitz gekauft hat, muss sich innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf der Immobilie bei der Verwaltung anmelden, in der sich die erworbene Immobilie befindet: