Vermieter, die sich entschlossen haben, ihre Immobilien für die Kurzzeitvermietung anzubieten, haben eine Änderung des Vertrags beantragt. Aus diesem Grund haben die Handelskammer von Mailand, Monza-Briana und Lodi vor kurzem ein neues Modell für touristische Mietverträge eingeführt.
Der wichtigste Punkt ist die Verpflichtung des Mieters, dem Vermieter vor dem Einzug die Dokumente der Personen, die in der gemieteten Wohnung wohnen werden, zur Verfügung zu stellen, damit der Vermieter die Daten über das italienische Online-Polizeiportal – Alloggiatiweb – registrieren kann.
Nach der Unterzeichnung kann der Mieter den kurzfristigen Mietvertrag per E-Mail verschicken. Änderungen können je nach Bedarf vorgenommen werden (Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer), sofern diese Änderungen schriftlich erfolgen und mit den vorgeschriebenen Bedingungen übereinstimmen.
Ein Kurzzeitmietvertrag ist nicht obligatorisch, aber er hilft Vermietern, eine gute Beziehung zu den Gästen aufzubauen und Risiken zu vermeiden. So kann beispielsweise eine Kaution verlangt werden, wenn der Mieter zu spät auszieht.
Dieses Modell eines Kurzzeitmietvertrags in Italien beinhaltet auch eine Art „Knigge“, der Regeln über die Check-in-Zeiten, das Rauchverbot und Regeln für Haustiere enthält. Um rechtlich durchsetzbar zu sein, müssen sie mit dem Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses vereinbart werden.
